- Fluch
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Fluch [flu:x], der; -[e]s, Flüche ['fly:çə]:1. im Zorn gesprochenes, böses Wort [mit dem man jmdn. oder etwas verwünscht]:einen Fluch aussprechen, ausstoßen; mit einem kräftigen Fluch verließ er das Haus.2. <ohne Plural> Unheil, Verderben:ein Fluch liegt über dieser Familie.Syn.: schlechter Stern, ungünstiger Stern, ↑ Verhängnis.* * *
Fluch 〈m. 1u〉1. Verwünschung, Wunsch für Unheil2. Strafe Gottes4. im Zorn gesprochenes Kraftwort● der \Fluch Gottes; es liegt ein \Fluch auf dem Haus, auf der Familie; das eben ist der \Fluch der bösen Tat, dass sie fortzeugend immer Böses muss gebären (Schiller, Die Piccolomini 5,1); einen \Fluch ausstoßen; \Fluch über dich! [<ahd. fluch; → fluchen]* * *
1. im Zorn gesprochener Kraftausdruck:ein derber, [gottes]lästerlicher F.;einen kräftigen F. ausstoßen.2. böse Verwünschung; Wunsch, dass jmdm. ein Unheil widerfahren soll:der F. erfüllte sich nicht;einen F. gegen jmdn. ausstoßen.3. <o. Pl.> Strafe, Unheil, Verderben [das durch einen Fluch (2) bedingt ist]:ein fürchterlicher F. liegt auf dem Haus;R das ist der F. der bösen Tat (das ist die verhängnisvolle Folge; nach Schiller, Piccolomini, V, 1).* * *
Fluch[zu altenglisch flocan »schlagen«; Grundbedeutung »das (mit der Hand auf die Brust) Schlagen« (zur Bezeichnung der Geste, die die Verwünschung begleitet)], im Affekt des Zorns gesprochenes Kraftwort oder ausgesprochener Unheilswunsch, der einem Menschen oder einer Sache Schaden oder Vernichtung bringen soll; meistens über einen längeren Zeitraum oder wiederholt auftretendes, als Strafe Gottes aufgefasstes Unheil (»ein Fluch lastet auf der Familie«). - In der Religionsgeschichte die von einem Unheilswunsch begleitete Unterstellung eines Menschen oder auch einer Sache unter die Gewalt einer Gottheit; als Verwünschen Grundbestand archaischer Gebetswünsche. Der Fluch ist wie sein Gegenstück, der Segen, ursprüngliches Zauberwort, mit dem die Vorstellung verbunden ist, dass es aus eigener Kraft wirkt, einmal ausgesprochen, nicht zurückgenommen werden kann und auch über die Lebenszeit des Fluchenden hinaus wirksam bleibt. Zu feierlichem Ritual erhoben, wächst aus dem Fluch die öffentliche Verdammung, etwa im Anathema des kirchenrechtlichen Bannes. Im vorstaatlichen Rechtswesen spielte die bedingte Verfluchung als Strafandrohung und als Selbstverfluchung eine Rolle (Eid). - In Erregung oder Verblüffung ausgesprochene Kurzformen von Flüchen (z. B. »Potz Sapperment«, »Jessas«) sind häufig verfremdete Teile von Gebetsformeln. (Fluchpsalmen, Fluchtafeln)* * *
Fluch, der; -[e]s, Flüche [mhd. vluoch, ahd. fluoh, rückgeb. aus ↑fluchen]: 1. im Zorn gesprochener Kraftausdruck: ein derber, [gottes]lästerlicher F.; einen kräftigen F. ausstoßen; Jumbo ... kletterte unter schrecklichen Flüchen aufs Kajütendach (Hausmann, Abel 54); er verschwand mit einem ellenlangen F. 2. böse Verwünschung; Wunsch, dass jmdm. ein Unheil widerfahren soll: die Mutter hat ihn verflucht, und endlich erfüllt sich der F. (Schneider, Leiden 66); einen F. gegen jmdn. ausstoßen; Nein, nach Überzeugung aller Beteiligten war Zauberei im Spiel, weil der Unternehmer einem Fahrer gekündigt und dieser sich mit einem F. auf den Wagen gerächt hat (Woche 28. 11. 97, 54). 3. <o. Pl.> Strafe, Unheil, Verderben [das durch einen ↑Fluch (2) bedingt ist]: ein fürchterlicher F. liegt auf dem Haus; ... mit einem Geist, der diese Erfindungen zum Segen - nicht zum F. - werden lässt (Menzel, Herren 116); R das ist der F. der bösen Tat (das ist die verhängnisvolle Folge; nach Schiller, Piccolomini, V, 1).
Universal-Lexikon. 2012.